Folgender Änderungsantrag wurde von der gemeinsamen Fraktion der
WIR
und
ZAQ in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29.06.2023 als
Kompromissvorschlag eingereicht. Er ist einer von mehreren Vorschlägen, die die ZAQ bzw. WIR in den vorbereitenden Gesprächen unabhängig voneinander unterbreitet hatten.
Der Antrag wurde nun auf die nächste Sitzung verschoben.
Änderungsantrag ZUR
Hauptsatzung
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die derzeit 5 Ausschüsse thematisch und bzgl. Aufgabenverteilung und Anzahl ihrer Mitglieder neu geordnet werden.
Im Detail bedeutet dies eine Änderung des §5 Absatz (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Quarnbek:
- Das Aufgabengebiet des
Finanzausschusses
wird erweitert um die „Recherche und Beantragung von Fördermitteln“. Er soll zukünftig aus 7 Mitgliedern bestehen. Satzungen werden hier lediglich bearbeitet, sofern sie fachlich passen. Die vollständige Aufgabenliste des Ausschusses ist der Anlage zu entnehmen.
- Der heutige Schul-, Sport- und Jugendausschuss soll mit dem Sozial- und Kulturausschuss zusammengelegt werden. Die Aufgaben werden den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Er wird umbenannt in „Ausschuss für Bildung, Soziales und Kultur“ und besteht aus 7 Mitgliedern. Die veränderten Aufgaben des Ausschusses sind der Anlage zu entnehmen.
- Das Aufgabengebiet des
Bauausschusses
wird erweitert um „Satzungen“. Die vollständige Aufgabenliste des Ausschusses ist der Anlage zu entnehmen.
- Das Aufgabengebiet des
Wege- und Umweltausschusses wird erweitert um die Themen „Wasserversorgung“ und „Maßnahmen zur regenerativen Energiegewinnung/-nutzung“. Die vollständige Aufgabenliste des Ausschusses ist der Anlage zu entnehmen.
Anm.: Neu hinzugekommene oder geänderte Aufgaben sind in der Anlage jeweils gelb markiert.
Begründung des Antrags:
Wir sind aufgrund der Erfahrungen aus der Ausschussarbeit der letzten 5 Jahre überzeugt, dass den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die gemeindepolitischen Aufgaben besser entsprochen werden kann. Insgesamt wird dadurch die Ausschussarbeit effektiver und abgestimmter erfolgen.
- Der Finanzausschuss unterstützt bei Bedarf die anderen 3 Ausschüsse beim Thema „Recherche und Beantragung von Fördermitteln“. Eine intensivere Recherche und Nutzung von Fördermitteln soll die Einnahmesituation verbessern und so die Gemeindekasse entlasten.
- Der Schul-, Sport- und Jugendausschuss hat in den vergangenen Jahren i.d.R. nur einmal im Jahr getagt. Seine Aufgaben können daher problemlos von dem vergrößerten Ausschuss für Bildung, Soziales und Kultur übernommen werden.
- Mit der Aufstockung auf 7 Mitglieder wird es einfacher, die gestiegene Zahl an Aufgaben zu erledigen. Außerdem werden mehr bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen ermöglicht und die Sitzverteilung über alle Ausschüsse entspricht nahezu der Sitzverteilung in der GV.
- Die Verantwortung für Satzungen soll in den Aufgabenbereich der fachlichen Ausschüsse liegen, da diese besser über die fachlichen Zusammenhänge Bescheid wissen. Der Finanzausschuss kann bei Fragen der finanziellen Auswirkungen beratend zur Seite stehen. Ein Hin- und Her zwischen den Ausschüssen wird vermieden und damit schnellere Entscheidungen getroffen.
Die Anlage zum Antrag kann hier
►eingesehen
werden.
Beispiele für Ausschussbelegungen:
- mögliche
►Ausschussbelegung mit 4 Ausschüssen gemäß Änderungsantrag (in rot)
- mögliche Belegung mit der von CDU und Grünen favorisierten
►Ausschusskonfiguration mit (wie bisher) 5 Ausschüssen
Der
weiterer Vorteil im 1. Beispiel, das sich aus dem Kompromissvorschlag ergibt, ist, dass die prozentuale Verteilung der Sitze über alle Ausschüsse
betrachtet im Vergleich zu Beispiel 2 mehr dem Wahlergebnis
sowie an der Sitzverteilung in der GV entspricht:
Das Wahlergebnis zur Erinnerung:
Grüne:
30,4%
CDU:
25,3%
WIR-ZAQ:
42,6% (22,2% ZAQ + 20,4% WIR)
Der
Vorschlag ergibt im
Beispiel 1 (insgesamt 24 Ausschusssitze in 4 Ausschüssen):
- Grüne:
Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
33,3% bei 8 Sitzen
- CDU:
Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
25% bei
6 Sitzen
- WIR-ZAQ: Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
41,7% bei 10 Sitzen
Im Beispiel
2 sieht die Verteilung so aus
(insgesamt 25 Ausschusssitze in 5 Ausschüssen):
- Grüne:
Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
40% bei 10 Sitzen
- CDU: Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
20% bei
5 Sitzen
- WIR-ZAQ: Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
40% bei
10 Sitzen
Wenn ein Ausschusssitz, wie in Aussicht gestellt, von den Grünen an die CDU abgetreten wird:
- Grüne:
Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
36% bei 9 Sitzen
- CDU: Sitzverhältnis über alle Ausschüsse 24% bei
6 Sitzen
- WIR-ZAQ: Sitzverhältnis über alle Ausschüsse
40%
bei 10 Sitzen