von ZAQ
•
23. August 2024
Um mehr Flächen ausweisen und weitere Windräder errichten zu können plant die Landesregierung gravierende Änderungen bei den Schutz- und Abstandskriterien. Dazu läuft derzeit ein öffentliches Beteiligungsverfahren. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden sind aufgerufen, ihr Mitspracherecht wahrzunehmen und eine Stellungnahme abzugeben. Die Abgabefrist endet allerdings bereits am 09.09.2024 . Für Interessierte, die sich über diese Pläne einen Überblick verschaffen und ggf. auch eine Stellungnahme abgeben möchten, veranstalten wir in Zusammenarbeit mit Mitgliedern aus Wählergemeinschaften anderer Nachbargemeinden am 03.09.2024 um 19 Uhr im Landhaus Bredenbek eine Informationsveranstaltung. Ein Musteranschreiben und Textbausteine, mit deren Zuhilfenahme eine Stellungnahme abgegeben werden kann, finden sich unter ► Vorlagen . Die ► Einladung zur Veranstaltung sowie weitere Dokumente und Verweise zu den Dokumenten der Landesplanung finden sich ► hier . Für den schnellen Überblick: ►Karte mit der Potenzialfläche in der Gemeinde Quarnbek ► Karte zum Überblick über alle Potenzialflächen im Amtsgebiet Achterwehr Zum Hintergrund: Durch Fußball-Europameisterschaft, Olympische Spiele und Ferienzeit von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, informierte die Landesregierung Ende Juni 2024 Ämter und Gemeinden, dass sie plant, für den weiteren Ausbau der Windkraft die seit Ende 2020 festgelegten Schutz- und Abstandskriterien abzuändern. Ziel ist die Ausweisung zusätzlicher Flächen, um mehr Windräder aufstellen zu können. Diese geänderten Kriterien könnten dazu führen, dass auch in unserer Gemeinde die aktuell ausgewiesenen Flächen noch mal deutlich größer werden. Die jetzige Fläche von 42,5 ha könnte sich z.B. auf etwa 127,5 ha verdreifachen, was 7,9% der Gemeindefläche entspräche. Entsprechend mehr und sogar höhere Windräder könnten dort errichtet werden, denn .... Die geplanten Veränderungen sehen u.a. vor ... den bislang einzuhaltenden Mindestabstand von Windvorrangflächen von 1000m zu Wohngebieten generell und unabhängig von der Anlagenhöhe auf 800m festzusetzen, - zu Einzelgebäuden und “Splittersiedlungen“ im Außenbereich auf 400m jegliche Höhenbegrenzungen abzuschaffen - es könnten also Windräder unbegrenzter Höhe errichtet werden die bisherige 5H-/3H-Abstandsregel abzuschaffen . Nach dieser Regel muss ein Windrad aktuell noch mindestens das 5-fache seiner Gesamthöhe als Abstand zum Rand der Siedlungsbebauung einhalten (bzw. den 3-fachen Abstand zu Gebäuden im Außenbereich). Bei den inzwischen gängigen 240m-Rädern sind dies heutzutage z. B. noch 1.200m (bzw. 720m) die Bedeutung und die Belange von Naturparks sowie des Denkmal- und Artenschutzes zukünftig geringer zu gewichten.